AMIS FUNDS / Top Ten Multifonds
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Liquidation - F.A.Q.



 

Allgemeine Informationen über die Liquidation der
AMIS Funds Sicav
TOP TEN Multifonds Sicav

1. Zunächst möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die bei der Depotbank verwahrten Wertpapiere – bis auf wenige unbedeutende Restposten - veräussert und die Gegenwerte als Festgeldguthaben zu marktüblichen Bedingungen bei der DEXIA-Bank Luxemburg angelegt wurden. Dies geschah alles mit Genehmigung des Konkursgerichtes.

2. Zur Zeit sind wir damit beschäftigt, eine umfangreiche Schadenersatzklage der beiden Investmentfonds / SICAVS gegen die Depot-Bank vorzubereiten. Die Klage wird voraussichtlich Ende nächster Woche zugestellt werden.

3. Wir haben inzwischen die wirtschaftlichen Nutzungsberechtigten (unmittelbaren Anleger) identifiziert, angeschrieben und ihnen Anmeldungsformulare betr. die Geltendmachung ihrer Rechte zugesandt.

   Wegen unvorgesehener Schwierigkeiten seitens der österreichischen Konkursverwalter der Amis Asset Management und der Amis Financial Consulting hat es Verzögerungen gegeben, die Informationen über die unmittelbaren Anleger, so wie sie den Amis Konkursverwaltern vorliegen, zu erlangen. Diese Schwierigkeiten sind inzwischen behoben.

4. Es ist die Absicht der luxemburger Liquidatoren werden die Liquidationsdividenden nur an die unmittelbaren Anleger auszahlen. An die Amis Gesellschaften in Wien sollen keine Dividendenauszahlungen erfolgen. Hier sind nur Forderungen auf Schadenersatz einzureichen.

5. Auf Transparenz bei Dividendenauszahlungen wird bestanden. Im Allgemeinen werden die Liquidatoren auf der Webside in regelmässigen Abständen Informationen über den Fortschritt der Liquidation geben.

6. Desweiteren werden die Liquidatoren dem Konkursgericht einen Ausschuss der Anleger vorschlagen, der in regelmässigem Abstand einberufen wird, um Informationen über den Fortschritt der Liquidation zu erlangen und den Liquidatoren auf konsultatorischer Basis in ihrer Arbeit beistehen soll.

7. Augenblicklich können die Liquidatoren kein Datum hinsichtlich einer ersten Auszahlung angeben, was darauf zurückzuführen ist, dass die Buchhaltung der Investmentfonds (SICAVS) keinerlei Details betr. die Nutzungsberechtigten (underlying Investorer) enthält.

    Dies wird sich erst bei der Verarbeitung der Anlegeranmeldungen klarer herausstellen.