AMIS FUNDS / Top Ten Multifonds
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Liquidation - F.A.Q.



 

Informationen an die Anleger

Die Liquidatoren bedanken sich fûr die zahlreichen positiven Antwortschreiben, die sie durch Mail, Fax oder Brief bekommen haben.
Leider können wegen Überlastung des Telefons keine mündlichen Erklärungen mehr gegeben werden.
Sollten die Anleger nach Einsicht dieser Informationen auf unserer Home Page noch unbeantwortete Fragen haben, müssen diese per Mail, Fax oder Brief gestellt werden.
Die Liquidatoren kommen zu gegebener Zeit darauf zurück insofern es sich um eine noch nicht berücksichtigte Frage handelt.
Auf Grund der uns zugegangenen häufig gestellten Fragen haben wir diese zusammengefasst und wie folgt beantwortet.

Häufig gestellte Fragen und Antworten

Anmeldung

1. In wieviel Ausfertigungen muss eine Anmeldung eingesandt werden ? Genügt eine Ausfertigung ?

Ein Original genügt. Es muss unbedingt an die Adresse des Handelsgerichtes Luxemburg

Greffe du Tribunal d'arrondissement siégeant en matière commerciale

B.P. 23

L-2010 Luxembourg

geschickt werden, wie in unseren Schreiben angegeben.

Die Liquidatoren weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Anmeldungen, die seit dem 23. Dezember 2005 an verschiedene andere Adressen( Adresse der Liquidationen oder der Liquidatoren) geschickt wurden, als nichtig anzusehen sind und so behandelt werden.

Da die von den Anlegern unterschriebenen Verträge in deutscher Sprache verfasst sind, wurden die Anmeldeformulare nur in deutscher Sprache ausgearbeitet, in englisch oder französisch sind keine verfügbar.

2. Fallen Gebühren an – wenn ja, in welcher Höhe ?

Außer den gerichtlich überwachten Liquidationskosten, die von diesen getragen werden, fallen keine Gebühren an.

3. Besteht eine Frist zur Anmeldung ?

Besteht schon ein Stichtag bis zu dem die Anmeldungen bei Berücksichtigung in der 1.Auszahlung erfolgen müssen ?

Zur Zeit läuft keine Frist zur Anmeldung.

Sollte eine Frist vom Gericht später festgesetzt werden, werden die Anleger durch Veröffentlichungen in den Zeitungen oder über die Home Page informiert.

Aus praktischen Gründen dürfen wir die Anleger bitten, mit der Anmeldung ihrer Rechte nicht zu lange zu warten.

4. Wenn die Anmeldung vom jeweiligen Geschädigten unterschrieben wird, ist die Vollmacht nicht notwendig ?

Dies ist richtig.

5. Unterschriftsbeglaubigung- genügt statt einer Beglaubigung meiner Unterschrift auch eine Kopie meines gültigen Ausweises oder Führerscheins ?

Eine Kopie des Ausweises oder des Passes ist nicht ausreichend, die Unterschrift muss beglaubigt werden sowie es auf den Formularen vorgesehen ist.

Diese strenge Bedingung ist nach Erachtens der Liquidatoren notwendig, da sie nicht über die Unterlagen der Anleger in Luxemburg verfügen und somit keine Vorlage der Unterschrift des Anlegers haben.

Wer darf die Unterschrift auf den Vollmachten beglaubigen ?

Siehe Antwort unter Punkt 17.

6. Welche AMIS-Produkte müssen gegenüber dem AMIS FUNDS SICAV und welche gegenüber dem TOP TEN MULTIFONDS SICAV angemeldet werden ?

Da die Investments in die AMIS FUNDS SICAV besser identifiziert waren, sollten schlecht identifizierbare Rechte gegenüber TOP TEN MULTIFONDS SICAV angemeldet werden.
Im Falle einer falschen Zuteilung werden die Anleger zwecks Berichtigung ihrer Anmeldung benachrichtigt werden.

7. Auf dem Anmeldungsformular ist ein Feld "Anteilzahl" angegeben, aus den Depotauszügen sind aber keine Anteilzahlen ersichtlich, lediglich die investierten Beträge bzw. die Depotwerte - kann dieses Feld dann einfach offengelassen werden ?

Sollte keine Anteilzahl zur Verfügung stehen, sollen die Anleger die Beträge und/oder Depotwerte angeben.

8. Müssen die Anleger Informationen zu Beruf, Telefonnummern, Geburtsdatum usw. angeben ?

Diese Informationen sind im Interesse der Anleger unbedingt anzugeben, damit Verwechslungen vermieden werden.

Auszahlung und Verteilungsscgüssel

9. Ist es notwendig, Unterlagen anzufügen; wenn ja welche ?

Letzter Aktueller Depotauszug ?

Einzahlungsbeleg ?

„Anlegerzertifikat“ ?

Die Anleger werden gebeten, alle Dokumente die sie zur Verfügung hat, in Original oder beglaubigter Kopie beizufügen.

10. Können Sie mir rein informativ mitteilen, welche Forderung ich gemäss der Amis- Buchhaltung (sogenanntes Investorsprogramm ) habe ?

Diese Vorgangsweise würde mir ermöglichen, von umfangreichen Beilagen (Beweismittel) abzusehen, da ohnehin die Anmeldedaten mit Ihrem Datenstand übereinstimmen.

Die Angaben in der Buchhaltung Investor der Wiener Gesellschaften ASSET MANAGEMENT VERMOGENSVERWALTUNG , später AMIS ASSET MANAGEMENT INVESTMENT SERVICES AG und/oder AMIS FINANCIAL CONSULTING AG, entsprechen weitgehend nicht den wirklichen Einlagen in den SICAV und könnten, wenn mitgeteilt, irreführend sein.

Domiziladresse in Luxemburg

11. Wer kann das sein ? Ein Anwalt ?

Jede natürliche Person mit Wohnsitz in der Gemeinde Luxemburg oder Gesellschaften mit Sitz in der Gemeinde Luxemburg können Zustellungsbevollmächtigte sein.

Ausgeschlossen sind Postschließfächer für Anleger, die nicht in der Gemeinde Luxemburg wohnhaft sind.

12. Wenn keine Domiziladresse in Luxemburg angegeben werden kann, erfolgt ein Versand der Unterlagen dann zwingend an die Gerichtskanzlei des Handelsgerichtes Luxemburg oder gibt es Alternativen ? Müssten diese Unterlagen dann persönlich in Luxemburg abgeholt werden ?

Falls kein Zustellungsbevollmächtigter mit Adresse in Luxemburg angegeben wird, werden alle Zustellungen und Briefe zwingend an die Gerichtskanzlei des Handelsgerichtes Luxemburg getätigt.

Die Unterlagen müssen dann persönlich in Luxemburg abgeholt werden.

Sollte eine Frist anlaufen, könnte diese verstreichen.

13. Hätten Sie einen praktikablen Lösungsvorschlag für dieses Problem?
Können die Liquidatoren einen Zustellungsbevollmächtigten vorschlagen ?


Die Anleger/Gläubiger haben die freie Wahl des Zustellungsbevollmächtigten. Siehe Antwort unter Punkt 11.

14. Was geschieht denn, wenn man keinen Zustellungsbevollmächtigten hat ?
Bekommt man dann trotzdem sein Geld ?


Eine Domizilsadresse in Luxemburg ist notwendig, um gerichtliche Zustellungen vorzunehmen.

Auszahlungen benötigen keinen Zustellungsbevollmächtigten und werden an die von den Anlegern/Gläubigern bestimmten Konten oder Adressen geschickt werden.

Abtretung von Anleger-Rechten

15. Wer muss im Falle einer Abtretung von Rechten diese anmelden ?

Der Zessionar ( neuer Rechtsinhaber) muss aufgrund des Abtretungsvertrages nachweisen, das er in die volle Rechtsstellung des Anlegers ( Zedenten) getreten ist (also nicht nur zwecks Inkasso) sowie zusätzlich nachweisen, dass der Anleger am Tage der Abtretung rechtmäßiger Inhaber der übertragenen Rechte war.

Die Abtretung kann rechtmäßig auf privatschriftlicher Basis erfolgen, jedoch müssen die notwendigen Unterlagen in beglaubigter Kopie beigefügt werden.

Vollmacht

16. Müssen die Anleger das von den Liquidatoren erstellte Formular für die Vollmacht benutzen ?

Nicht unbedingt, allerdings ist es der dringende Wunsch der Liquidatoren, dass das von ihnen ausgearbeitete Formular benutzt wird, da sonst Schwierigkeiten über die Reichweite und Dauer der Vollmacht entstehen könnten, die gegebenenfalls spezielle Kosten zu Lasten des Anlegers/Gläubigers mit sich bringen könnten.

17. Wer darf die Unterschrift auf den Vollmachten beglaubigen ?

Das Formular verweist auf verschiedene Möglichkeiten.

Die Beglaubigung kann auch durch einen Rechtsanwalt erfolgen, sofern wegen Interessenkonflikt dieser Rechtsanwalt nicht selbst durch die Vollmacht beauftragt wird.

18. Was ist die Folge einer nicht unterschriftsbeglaubigten Vollmacht ?

Eine solche Vollmacht wird normalerweise abgewiesen werden.

19. Benötigen Sie unbedingt 2 getrennte Vollmachten für TTM und Amis ?

Eine Vollmacht genügt, sie muss sich jedoch ausdrücklich auf beide Liquidationen erstrecken.

20. Muss auf jeder Vollmacht auch meine Unterschrift beglaubigt werden ? Ich vertrete mehrere hundert Anleger ?

Eine Beglaubigung der Unterschrift des Bevollmächtigten genügt.

21. Ist es richtig, dass im Fall der Anmeldung durch den Bevollmächtigten keine beglaubigte Unterschrift mehr auf der Anmeldung selbst erforderlich ist ?

Es genügt, wenn die Beglaubigung der Unterschrift auf der Vollmacht vorhanden ist.

Generelles

22. Was hat Amis Funds Sicav mit Top Ten Multifunds Sicav zu tun ?

Es handelt sich um zwei Investmentfondsgesellschaften(SICAV), welche sich in gerichtlicher Liquidation befinden.

Top Ten Multifonds Sicav hat in Amis Funds Sicav angelegt.

23. In sämtlichen Fällen werden die Anmeldungen bei TTM und bei AMIS gleichlautend sein. Besteht daher die Möglichkeit, dass die Anmeldung auf ein Formular zusammengefasst wird und dann ein Original und eine Kopie übermittelt wird ?

Da es sich um zwei Liquidationen handelt, sind auch zwei Formulare auszufüllen sofern der Anleger der Auffassung ist, er müsse seine Rechte in den zwei Liquidationen geltend machen.

24. Soll als Forderung die Nettoeinzahlung (Summe der Gesamteinzahlung abzüglich Auszahlungen) angeführt werden, oder der Depotwert, den Amis den Anlegern mitgeteilt hat ?

Alle Informationen irgendwelcher Art, die die Anleger/Gläubiger haben, sollten den Liquidatoren mitgeteilt werden.

25. Welche Nummer ist anzugeben? Vertragsnummer“ oder Depotnummer ?

Am besten beide, auf jeden Fall die Depotnummer oder mehrere, z. B. im Falle von einem sogenannten „switch“.

26. Wurden alle Anleger angeschrieben? Und/oder deren Anwälte ?

Gemäss Gesetz wurden alle Anleger, die die Liquidatoren im Investorprogramm vorfanden, angeschrieben.

27. Wie verfahren die Liquidatoren mit den Vario- Anlegern ?

Die vom Gericht bestellten Liquidatoren sind für die Liquidationen von AMIS FUNDS SICAV und TOP TEN MULTIFONDS SICAV tätig.

Sie werden Sie sich zu gegebenem Zeitpunkt darüber aussprechen ob und in welchen Umfang und/oder Eigenschaft die Vario- Anleger mit den SICAVS in Verbindung zu bringen sind.

Auszahlung und Verteilungsschlüssel

28. Wie hoch - im Verhältnis zur Gesamteinzahlung - wird die von Ihnen getätigte Akontozahlung, bzw. die Gesamtrückzahlung sein ?

Über Auszahlung und Verteilung möchten die Liquidatoren sich zur Zeit nicht aussprechen.